Die Strafe für Ehebruch in Bibel und Halacha:Zur Auslegung Von Joh. VIII. 5

Die Perikope von der Ehebrecherin Joh. vii. 53viii. II gehört zwar nicht zum ursprünglichen Bestand des vierten Evangeliums, beruht aber auf alter Überlieferung, so daβ viele Exegeten nicht zögern, sie für geschichtlich glaubwürdig zu halten. Aber selbst wenn die Geschichte erfunden sein sollte, dür...

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Bibliographic Details
Main Author: Blinzler, Josef 1910-1970 (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 1957
In: New Testament studies
Year: 1957, Volume: 4, Issue: 1, Pages: 32-47
Online Access: Volltext (lizenzpflichtig)
Volltext (lizenzpflichtig)
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Die Perikope von der Ehebrecherin Joh. vii. 53viii. II gehört zwar nicht zum ursprünglichen Bestand des vierten Evangeliums, beruht aber auf alter Überlieferung, so daβ viele Exegeten nicht zögern, sie für geschichtlich glaubwürdig zu halten. Aber selbst wenn die Geschichte erfunden sein sollte, dürfte man auf Grund ihres hohen Alters und ihrer vermutlichen Entstehung in Palästina annehmen, daβ sie in ihren zeitgeschichtlichen Angaben oder Andeutungen die wirklichen Verhältnisse von damals widerspiegelt. Der Abschnitt hat denn auch mehrfach die Aufmerksamkeit derer gefunden, die sich mit den Rechtsverhältnissen Judäas zur Zeit Jesu beschäftigt haben. Über eine der rechtsgeschichtlichen Fragen, die durch die Perikope aufgeworfen werden, sind sich die Ausleger bis heute noch nicht einig: Weiche Strafe war damals auf Ehebruch einer verheirateten Frau gesetzt? Die Frage kann auch so gesteilt werden: Handelt es sich bei der Ehebrecherin unserer Erzählung urn eine Verlobte oder eine Verheiratete? Es scheint, daß das zur Verfügung stehende Quellenmaterial darauf eine hinreichend gesicherte Antwort zu geben erlaubt.
ISSN:1469-8145
Contains:Enthalten in: New Testament studies
Persistent identifiers:DOI: 10.1017/S0028688500011383