Halakha

(von hebr. הלך/hlḥ; wörtlich »gehen, wandeln«) bez. im rabb. Sprachgebrauch »die (einzelne) normierte rel. Satzung, die geltende Vorschrift« (Bacher) und steht später auch für das gesamte Rechtssystem des Judentums. Die H. repräsentiert also neben der Haggada, d.h. den nichtgesetzlichen Stoffen, ein...

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Main Author: Herrmann, K. (Author)
Format: Electronic Dictionary entry/article
Language:German
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Published: 2015
In: Religion in Geschichte und Gegenwart online
Year: 2015
Online Access: Volltext (lizenzpflichtig)
Volltext (lizenzpflichtig)
Description
Summary:(von hebr. הלך/hlḥ; wörtlich »gehen, wandeln«) bez. im rabb. Sprachgebrauch »die (einzelne) normierte rel. Satzung, die geltende Vorschrift« (Bacher) und steht später auch für das gesamte Rechtssystem des Judentums. Die H. repräsentiert also neben der Haggada, d.h. den nichtgesetzlichen Stoffen, einen der beiden Hauptstränge der rabb. Tradition, wobei letzterer der rechtlich-bindende Charakter fehlt und keine H. aus der Haggada abgeleitet werden darf. Fragt man nach der Herleitung des Begriffs H., so zeigt schon der bibl., vorzugsweise in den jüngeren Schriften anzutreffende Sprachgebrauch des Verbums הלך die übertragene Verwendung im rel.-ethischen Sinne von »leben, sich verhalten, handeln«. V.a. der dtn./dtr. Traditionskomplex versteht dieses »Gehen« als den rechten, sich nach den göttlichen Geboten richtenden und damit Israels Zukunft sichernden Lebensweg. Die grundlegenden Themen der H. sind von den rechtlichen Bestimmungen der Bibel her vorgegeben, die nach der späteren jüd. Tradition 248 Gebote (entsprechend den Körpergliedern des Menschen) und 365 Verbote (entsprechend den Tagen des Sonnenjahres) umfaßt. Diese 613 Bestimmungen beinhalten Themen aus den Bereichen des Kults und Tempels (über den auch nach seiner Zerstörung im Jahre 70 n.Chr. diskutiert wurde), der Speisegesetze und Reinheitsvorschriften, der Feste sowie des Zivil- und Strafrechts. Da die gesetzlichen Abschnitte der Tora nicht in einem syst. geordneten Gesetzeskodex vorliegen, bot schon die lit. Form vielfältige Anknüpfungspunkte für halakhische Erörterungen. Neben den aus den bibl. Geboten deduzierten Gesetzen hatten im antiken Judentum rechtliche Normen und Bräuche Gültigkeit, die in keiner direkten Beziehung zur Tora stehen und unabhängig von ihr überliefert wurden, jedoch aufgrund lang geübter Praxis oder eines bes. Offenbarungsanspruchs als rechtliche Normen Autorität besaßen. Die Frage nach der Verbindlichkeit einer außerbibl., im rabb. Judentum als »mündlich« aufgefaßten Tradition wurde im antiken Judentum durchaus kontrovers betrachtet. Während etwa für die Priesteraristokratie der Sadduzäer nur die schriftliche Tora Gültigkeit besaß, beriefen sich die Pharisäer auch auf die (mündliche) »Überlieferung der Väter« (παρα´δοσις τω˜ν πατε´ρων/parádosis tō´n patérōn; s. Flav.Jos.Ant. XII 297; vgl. auch Mk 7,1 ff.). In diesem pharisäischen Traditionsverständnis liegt der Ausgangspunkt für die rabb. Lehre von den beiden Torot, einer schriftlichen und einer mündlichen Tora, die beide Mose (: III.) am Sinai gegeben wurden. Dem rabb. Traditionsverständnis gibt der Traktat Pirqe Avot seinen grundsätzlichen Ausdruck: »Mose empfing die (schriftliche und mündliche) Tora vom Sinai und gab sie Josua weiter …« Die Traditionskette wird dann bis auf die Zeit der Rabbinen fortgesetzt. Innerhalb der rabb. H. lassen sich unterschiedliche Richtungen und Strömungen ausmachen, wie etwa die rivalisierenden Schulen Hillels und Shammais zeigen, wobei letztere die strengere Rechtspraxis vertrat, die rabb. H. sich jedoch mit wenigen Ausnahmen nach der milderen Praxis von Hillel richtete (vgl. bEr 13 b). Zwei unterschiedliche Auslegungsweisen sind mit den Schulen Rabbi Aqivas und Rabbi Jishmaels verbunden, wobei nach letzterem die »Tora in der Sprache des Menschen redet« (SifBem § 112), während es von Aqiva heißt, er habe aus jedem Häkchen des geschriebenen Gesetzes Berge von Halakhot zu deuten gewußt (bMen 29 b). Bei der Ausbildung der rabb. H. sind zudem rechtliche Grundideen wichtig, so etwa die Forderung, einen »Zaun um die Tora« zu errichten (mAv 1,1), d.h. die Einhaltung eines bibl. Gebots durch eine enger gefaßte Vorschrift zu sichern. Auf der anderen Seite zeigt sich das Bestreben, die Fülle des halakhischen Stoffes auf Leitideen zurückzuführen, wofür die Antwort Hillels auf die Frage, ob man H. auf einem Fuß stehend lernen könne, ein gutes Beispiel ist (bShab 31 a): »Was dir verhaßt ist, das tu auch nicht deinem Nächsten. Das ist die gesamte Tora. Das übrige ist Kommentar. Nun geh und lerne« (Nächstenliebe). Mit dem Anwachsen des halakhischen Stoffes ergab sich die Notwendigkeit, die »mündliche« Überlieferung schriftlich zu fixieren. Um 200 n.Chr. wurde unter Jehuda (ha-Nasi) die Mishna redigiert, die das geltende Recht nach thematischen Gesichtspunkten in sechs Ordnungen mit insg. 63 Traktaten zusammenfaßt. Nach demselben Prinzip aufgebaut, aber wesentlich umfangreicher ist die Tosefta, deren Endredaktion wohl in nicht allzuweitem Abstand von der Mishna anzusetzen ist. Grundlage der weiteren halakhischen Erörterung bildete jedoch die Mishna, die in den Lehrhäusern Palästinas und Babyloniens satzweise kommentiert wurde. Aus dieser Kommentierung, Gemara (»Vollendung«) genannt, gingen der paläst. oder Jerusalemer Talmud (Anfang 5.Jh.) und der Talmud Bavli (6.Jh.) hervor. Letzterer wurde für die weitere Diskussion maßgebend, die zu einer umfangreichen Responsenlit., in der die Posseqim (פוסקים, wörtlich »Gesetzesentscheider«) in halakhischen Fragen ihre Antwortbescheide erteilen. Im MA wurden auch weitere Kodizes verfaßt, die wichtigsten sind der Sefer ha-Halakhot von I.Alfasi, die Mishne Tora von M.Maimonides, Arba'ah Turim von Jakob ben Asher und der Shulchan Arukh von J.ben E.Karo, der zus. mit den Ergänzungen von M.Isserles zum grundlegenden Werk bis in die Gegenwart wurde. Neben der nach thematischen Gesichtspunkten gestalteten Form der H. (Mishna usw.) entstanden in rabb. Zeit die halakhischen Midrashim (Midrash), die dem Bibeltext folgen und die H. aus ihm deduzieren bzw. für geltende H. eine Stütze in der Bibel suchen. Im Laufe der Zeit wurden feste hermeneutische Regeln für die Bibelauslegung formuliert (7 Regeln von Hillel, 13 von Rabbi Jishmael). Diese hermeneutischen Regeln zeigen z.T. deutliche Anklänge an die antike Rhetorik, wie überhaupt mit Einflüssen aus dem röm. Recht auf die Entwicklung der H. zu rechnen ist. Die rabb. Autorität in Sachen H. wurde im ma. und neuzeitlichen Judentum auch grundsätzlicher Kritik unterzogen. Im frühen MA entstand die Bewegung der Karäer, für die H. nur in ihrem unmittelbaren Zusammenhang mit der Schrift ihre Gültigkeit hat. Im neuzeitlichen Judentum führte die Reformbewegung seit dem frühen 19.Jh. zu einer Abkehr von der traditionellen H., wobei in jüngster Zeit ein neues Interesse an H. erwacht ist. Eine mittlere Position nimmt das konservative Judentum ein, das bei grundsätzlicher Anerkennung der H. um eine zeitgemäßere Interpretation bemüht ist.
ISSN:2405-8262
Contains:Enthalten in: Religion in Geschichte und Gegenwart online
Persistent identifiers:DOI: 10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_09247